Über elektroKETTEL
Als familiärer Betrieb mit über 50 Mitarbeitern nehmen wir unser Credo: „Wir erreichen unsere Ziele gemeinsam im Team und schaffen damit Mehrwerte für unsere Kunden“ sehr ernst und erreichen so eine hohe Kunden- und Mitarbeiterbindung.
Vor allem Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Kreativität, Flexibilität und hohe Qualitätsanforderungen zeichnen dabei unsere Tätigkeit im Bereich Industrie, Gewerbe und beim Privatkunden aus. Mit vernetztem Denken und integriertem Handeln sind wir Ihr leistungsstarker Partner für das gesamte Spektrum der Elektrotechnik.
Unser Plus: Wir beginnen als innovatives Unternehmen nicht erst mit der Ausführung vorgefertigter Aufgaben. Wir verfügen auch über ein eigenes Planungsbüro. Unsere Planer und Ingenieure setzen die Visionen unserer Kunden in funktionierende Prozesse um und begleiten die Projekte bis zur Inbetriebnahme und Übergabe. Ihnen steht zusätzlich ein fester Ansprechpartner in unserem Haus zu jeder Zeit zur Verfügung.
Wir sind zertifiziert
Und das sogar ganz offiziell nach DIN EN ISO 9001:2015. Das bedeutet, dass nicht nur unser Managementsystem den Forderungen diesen Standards entspricht, sondern auch die Qualitätssicherung und Kundenzufriedenheit bei uns im Fokus steht. Das erfüllt uns natürlich mit Stolz und wir arbeiten täglich daran, dass dies genau so bleibt.
Freistellungsurkunde
Seit dem 1. Januar 2002 wurde im Einkommensteuerrecht ein Steuerabzug für das Baugewerbe eingeführt. Der Auftraggeber (Leistungsempfänger) einer Bauleistung wird damit verpflichtet, von der Gegenleistung 15 v.H. einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Demzufolge darf der Empfänger der Bauleistung ein Unternehmer i.S.d. Umsatzsteuerrechts (auch wenn er nur umsatzsteuerfreie Vermietungsumsätze tätig) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z.B. eine Gemeinde) ist.
Der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) muss den Steuerabzug nicht vornehmen, wenn der Bauunternehmer eine gültige, durch das Finanzamt ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorlegen kann.
Eine Freistellungsbescheinigung erhält der Bauunternehmer von seinem Finanzamt nur auf Antrag.
Der Firma Elektro Kettel Nachf. Pratas & Kusche GmbH & Co. KG wurde vom Finanzamt Viersen eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b. Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetztes (EstG) ausgestellt.
Eine Kopie der jeweils aktuellen Freistellungsurkunde kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Das Original liegt im Unternehmen vor und kann dort eingesehen werden.