Jahr der Neuerungen
Das ändert sich 2023
Erhöhte Energiepreise sitzen uns 2023 alle im Nacken – egal, ob Mieter, Eigenheimbesitzer oder Gewerbebetreiber. Der Gesetzgeber möchte uns ein wenig Last von den Schultern nehmen und hat dazu einige Änderungen und Ziele geplant. So möchte er uns vor hohen Kosten für Wärme und Strom schützen und fokussiert das Voranbringen der erneuerbaren Energien. Was bedeutet das genau…
Alt gegen neu
Kurz und knapp kann man sagen: Sanieren Sie energieeffizient, werden Sie finanziell belohnt! Das betrifft etwa den Austausch einer alten Heizung gegen ein neues Modell. Dabei sollten Sie darauf achten, dass diese auf Basis von mindestens 65 % erneuerbarer Energien betrieben wird – nur so gibt es auch finanzielle Unterstützung. Wenn die Anlage aufgrund eines Defektes ausgetauscht werden sollte, ist auch die Miete einer provisorischen Heizung mitförderbar.
Eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen winkt also, wenn Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien zum Einsatz kommen. Das gilt auch für nachträgliche Wärmedämmungen oder die Modernisierung von Fenstern. Gehen Sie einen Schritt weiter und lassen Sie ein energetisch schlechtes Haus umfassend sanieren, gibt es noch eine höhere Förderung.
Schluss mit Leuchtstofflampen
Jetzt ist auch der richtige Zeitpunkt, für ein neues Beleuchtungskonzept. Denn zum 25. Februar verbannt die EU Kompaktleuchtstofflampen ohne Vorschaltgerät sowie T8- und T5-Leuchtstofflampen. Somit ist endgültig Schluss für die meisten Glüh- und Leuchtstofflampen.
Ähnlich sieht es bei den meisten Typen der noch erlaubten Halogenlampen aus. Im Spätsommer dürfen diese in Europa nicht mehr vertrieben werden. Oftmals sind diese noch in veralteten Deckenfluterleuchten installiert. Sie sind nicht nur echte Stromfresser, sondern gerade Leuchtstofflampen sind wegen ihres Gehalts an Quecksilber besonders gesundheitsgefährdend.
Energiepreisbremse
Der Begriff „Energiepreisbremse“ ist zwar in aller Munde, scheint aber ein großes Mysterium zu sein. Was bedeutet das aktuell? Zunächst werden die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme begrenzt und zwar für ein Kontingent von 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs, gemessen am Vorjahr. Zwischen März 2023 und April 2024 kostet Erdgas maximal 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh), Fernwärme 9,5 Cent/kWh und Strom 40 Cent/kWh.
Auch wenn diese Maßnahme erst ab März greift, wird der Verbraucher rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Werden mehr als das 80-Prozent-Kontingent verbraucht, muss für die zusätzlichen Kilowattstunden den im Liefervertrag festgelegten Preis zahlen. Haben Sie weniger verbraucht, soll der aktuelle Preis je kWh für die eingesparte Energiemenge mit der Jahresendabrechnung an den Haushalt zurückerstattet werden.